Bitkey: Fakten zur Software-Wallet
Stand: · Keine Steuer- oder Anlageberatung
Auf dieser Seite (6)
Das Wichtigste in Kürze
Bitkey ist eine Software-Wallet. Unten finden Sie Entwickler, Lizenz, Plattformen, unterstützte Netzwerke, integrierte Swap-Funktionen und Open-Source-Status – jeweils mit Quelle.
Fakten
| Entwickler | Block, Inc. bitkey.world |
|---|---|
| Art | hybrid (Mobile-App + Hardware + Wiederherstellung) apps.apple.com |
| Plattformen | iOS, Android, Hardware-Gerät Bitkey apps.apple.com |
| Netzwerke | Bitcoin-only bitkey.world |
| Open Source | ja (MIT (Block, Inc.)) raw.githubusercontent.com |
| Quellcode-Repository | github.com (proto-at-block/bitkey) raw.githubusercontent.com |
| Schlüssel | 2-of-3-Multisig ohne Seed-Phrase: ein Schlüssel im Smartphone, einer im Gerät, einer auf dem Server von Block (zur Wiederherstellung) bitkey.world |
| Verwahrung | Non-Custodial (Nutzer hält 2 von 3 Schlüsseln) bitkey.world |
| Hardware-Wallet-Anbindung | Eigenes Bitkey-Gerät (neues Modell mit Touchscreen seit 27.04.2026); Hardware-Wallets von Drittanbietern nicht angegeben block.xyz |
| App-Sprache | kein Deutsch (1 Sprachen) apps.apple.com |
| Start | 2023 unlock-bc.com* |
| Preis | 230 € (auf der Website für den europäischen Shop) bitkey.world |
Aktuelle Hinweise
- 27.04.2026: neues Bitkey-Modell mit geschütztem Touchscreen, Vorbestellung; das Modell bleibt 2-of-3-Multisig ohne Seed-Phrase block.xyz
- Integrierte Erbschaftsfunktion (Inheritance) bitkey.world
Gab es Sicherheitsvorfälle?
In unseren Quellen sind keine Vorfälle dokumentiert.
Steuerliche Einordnung in Deutschland
- Transfers zwischen eigenen Wallets: Ein Übertrag von einer Börse auf Bitkey (oder umgekehrt) ist keine Veräußerung nach § 23 EStG; die einjährige Haltefrist läuft weiter.
- Walletbezogenes FiFo (BMF Rz. 61): Für jede Wallet wird eine eigene Verbrauchsfolge geführt. Dokumentieren Sie Ein- und Ausgänge mit Transaktions-Hash und Anschaffungsdatum.
- Integrierter Token-Swap: Ein Tausch innerhalb der Wallet (Krypto gegen Krypto oder Stablecoin) gilt steuerlich als Veräußerung des hingegebenen Coins und Anschaffung des erhaltenen Coins (BMF-Schreiben 06.03.2025).