Opfer von Krypto-Betrug: was jetzt zu tun ist
Stand: · Keine Steuer- oder Anlageberatung
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Das Wichtigste in Kürze
Zahlen Sie nichts mehr, sichern Sie alle Belege, informieren Sie sofort Ihre Bank und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Melden Sie die Plattform der BaFin. Und: Wer sich nach dem Schaden meldet und gegen Vorkasse Ihr Geld „zurückholen“ will, ist fast immer der nächste Betrüger.
Was Sie jetzt tun sollten
Keine weiteren Zahlungen leisten
Überweisen Sie nichts mehr – auch keine „Gebühren“, „Steuern“ oder „Freischaltbeträge“ für eine angebliche Auszahlung.
Beweise sichern
Speichern Sie Chatverläufe, E-Mails, Website-Adressen, Wallet-Adressen, Transaktions-IDs (TxID), Kontoauszüge und Screenshots.
Bank bzw. Zahlungsdienst sofort informieren
Bei Überweisungen oder Kartenzahlungen kann Ihre Bank in manchen Fällen noch Rückrufe oder Rückbuchungen versuchen – je früher, desto besser.
Anzeige bei der Polizei erstatten
Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder online über die Internetwache Ihres Bundeslandes.
Plattform oder Anbieter melden
Melden Sie unerlaubte Finanz- oder Kryptoangebote der BaFin und informieren Sie den Kryptodienstleister, über den Sie Geld an die Täter geschickt haben.
Zugänge sichern
Ändern Sie Passwörter, aktivieren Sie Zwei-Faktor-Schutz, entfernen Sie Fernwartungs-Software und widerrufen Sie Token-Freigaben (Approvals).
Offizielle Anlaufstellen
Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft (Onlinewache)
Nicht auf Betrüger reagieren, Anzeige bei Polizei/Staatsanwaltschaft erstatten
Onlinewachen der Länder · polizei.de: Onlinewache
Quelle: bafin.de · geprüft 27.10.2026
Bafin-Verbrauchertelefon
Inland: 0800 2 100 500 · Ausland: +49 (0) 228 299 70 299 · kostenfrei
Die BaFin warnte (September 2026) vor gefälschten Anrufen im Namen des Verbrauchertelefons: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_09_18_betrug_mit_bafin_rufnummer.html
Quelle: bafin.de · geprüft 27.10.2026
Beschwerde bei der Bafin (nur über beaufsichtigte Unternehmen)
Online-Formular; die BaFin bearbeitet nur Beschwerden über von ihr beaufsichtigte Unternehmen
Quelle: bafin.de · geprüft 27.10.2026
Schlichtungsstellen / Bafin-Schlichtungsstelle
Außergerichtliche Streitbeilegung; die Bafin-Schlichtungsstelle nur, wenn keine anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist; für Verbraucher kostenlos
Quelle: bafin.de · geprüft 27.10.2026
Verbraucherzentrale (Beratung vor und nach einer Investition)
Die BaFin empfiehlt eine Beratung bei den Verbraucherzentralen
Quelle: bafin.de · geprüft 27.10.2026
Nur offizielle Stellen. Wir verweisen nicht auf private „Rückholdienste“ und nehmen von solchen Diensten kein Geld.
Vorsicht: Recovery-Betrug
Warnungen der Behörden vor Recovery-Betrug
| Behörde | Warnung | Datum |
|---|---|---|
| FBI IC3 | Fiktive Anwaltskanzleien bieten Opfern von Krypto-Betrug an, „Gelder zurückzuholen“Fiktive Anwaltskanzleien nehmen Opfer von Krypto-Betrug ins Visier, kombinieren mehrere Ausbeutungstaktiken und bieten an, Gelder zurückzuholen (I-081325-PSA) ic3.gov | 13.08.2025 |
| FBI IC3 | Vorsicht vor Anbietern, die versprechen, Gelder zurückzuholenFBI-Leitfaden für Opfer von Krypto-Betrug ic3.gov | 24.08.2023 |
| FBI IC3 | Opfer von Krypto-Anlagebetrug werden zum Ziel von Recovery Scams ic3.gov | 2026 (IC3 Annual Report 2025) |
| BaFin | Jahre später rufen sie mit „gefundenem“ Geld an und verlangen Steuern/Gebühren; sie geben sich als Behörden ausRecovery Scam / Betrug nach dem Betrug bafin.de | – |
| BaFin | Die Chance, das Geld zurückzubekommen, ist minimal; Betrüger nehmen erneut Kontakt zum Opfer aufRecovery Scam (betrügerische Handelsplattformen) bafin.de | – |
Welche Belege brauchen Sie?
| Beleg | Wo Sie ihn finden |
|---|---|
| Transaktions-IDs (TxID) und Empfängeradressen | Wallet-Verlauf, Börsen-Export, Block-Explorer |
| Kontoauszüge, Kartenbelege | Online-Banking |
| Website-Adressen, Screenshots, Chats | Browser, Messenger (Chatverlauf exportieren) |
| Namen, Telefonnummern, E-Mails der Kontaktpersonen | Anrufliste, Postfach |
Kann ich den Verlust steuerlich geltend machen?
Verluste durch Betrug sind keine Veräußerung im Sinne von § 23 EStG; das BMF-Schreiben 2025 regelt den Fall nicht ausdrücklich. Ob und wie sich der Schaden steuerlich auswirkt, sollte eine Steuerberaterin oder ein Lohnsteuerhilfeverein im Einzelfall prüfen. Die Polizeianzeige ist dafür in jedem Fall ein wichtiger Nachweis.