Kryptosteuerkompass

Anlage SO: Kryptowerte Schritt für Schritt eintragen

Stand: · Keine Steuer- oder Anlageberatung

Auf dieser Seite (5)
  1. Schritt für Schritt
  2. Welche Zeile für welchen Vorgang?
  3. Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?
  4. Bis wann muss die Erklärung abgegeben werden?
  5. Nächster Schritt

Das Wichtigste in Kürze

Krypto-Gewinne und Staking-Erträge gehören in die Anlage SO. Seit der Anlage SO 2025 gibt es einen eigenen Abschnitt „Kryptowerte“ für Veräußerungen und eigene Angaben zu Tätigkeiten mit Kryptowerten (Staking, Lending, Mining). Halten Sie pro Verkauf Menge, Zeitpunkte, Erlös, Anschaffungskosten und Haltedauer bereit.

Schritt für Schritt

  1. Anlage SO öffnen

    Öffnen Sie in ELSTER oder Ihrer Steuersoftware die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) zur Einkommensteuererklärung.

  2. Staking, Lending, Mining eintragen

    Anlage SO 2025, Zeilen 14–15: 'Angaben zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten' (Staking, Lending, Mining privat, Airdrops gegen Leistung → § 22 Nr. 3)

  3. Veräußerungen von Kryptowerten eintragen

    Anlage SO 2025, Zeilen 45–51: Abschnitt 'Kryptowerte' (Zeile 45 Ja/Nein, 46 Bezeichnung, 47 Zeitpunkte, 48 Veräußerungspreis, 49 Anschaffungskosten, 50 Werbungskosten, 51 Gewinn/Verlust; weitere Geschäfte laut gesonderter Aufstellung)

  4. Nachweise vorbereiten

    BMF Rz. 102: Pro Veräußerungsgeschäft nachvollziehbar: Name/Kürzel, Menge, Gewinn mit Anschaffungskosten und Erlös bzw. Zeitpunkt und Kurs, Haltedauer

  5. Steuerreport beilegen oder bereithalten

    BMF Rz. 90: Steuerreports (Krypto-Steuersoftware) werden akzeptiert, wenn plausibel; dazu Auszüge der Reporteinstellungen (Kurse, Verbrauchsfolge wie FiFo) nötig

Quellen: buhl.de Sekundärquelle · bundesfinanzministerium.de · geprüft 27.10.2026

Welche Zeile für welchen Vorgang?

VorgangAbschnitt der Anlage SOHinweis
Verkauf/Tausch innerhalb der HaltefristAnlage SO 2025, Zeilen 45–51: Abschnitt 'Kryptowerte' (Zeile 45 Ja/Nein, 46 Bezeichnung, 47 Zeitpunkte, 48 Veräußerungspreis, 49 Anschaffungskosten, 50 Werbungskosten, 51 Gewinn/Verlust; weitere Geschäfte laut gesonderter Aufstellung)Auch Gewinne unter 1.000 € angeben – die Freigrenze prüft das Finanzamt.
Staking, Lending, Mining (privat), Airdrop gegen LeistungAnlage SO 2025, Zeilen 14–15: 'Angaben zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten' (Staking, Lending, Mining privat, Airdrops gegen Leistung → § 22 Nr. 3)Wert bei Zufluss; Freigrenze 256 €.
Verkauf nach mehr als 1 Jahrkein Eintrag als steuerpflichtiger GewinnNachweise der Haltedauer aufbewahren.
Krypto-ETN/ETFnicht Anlage SO, sondern Kapitalerträge (Anlage KAP, falls nötig)Inländische Banken behalten die Abgeltungsteuer meist direkt ein.

Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?

  • BMF Rz. 102: Pro Veräußerungsgeschäft nachvollziehbar: Name/Kürzel, Menge, Gewinn mit Anschaffungskosten und Erlös bzw. Zeitpunkt und Kurs, Haltedauer bundesfinanzministerium.de
  • BMF Rz. 101: Finanzamt kann Transaktionsübersichten/CSV-Dateien und Screenshots aus Wallet/CEX-Account anfordern bundesfinanzministerium.de
  • BMF Rz. 87: Nur öffentlicher Schlüssel/Wallet-Adresse ohne weitere Angaben reicht nicht als Nachweis bundesfinanzministerium.de
  • BMF Rz. 90: Steuerreports (Krypto-Steuersoftware) werden akzeptiert, wenn plausibel; dazu Auszüge der Reporteinstellungen (Kurse, Verbrauchsfolge wie FiFo) nötig bundesfinanzministerium.de
  • BMF Rz. 89: Bei ausländischen CEX (und i. d. R. DEX) erweiterte Mitwirkungspflicht (§ 90 Abs. 2 AO): regelmäßiger, vollständiger Abruf der Transaktionsübersichten; Datenverlust (Insolvenz, Hack) geht zu Lasten des Steuerpflichtigen bundesfinanzministerium.de
  • BMF Rz. 104: Bei Überschusseinkünften > 500.000 € (ab 01.01.2027: 750.000 €) Aufbewahrungspflicht 6 Jahre (§ 147a AO) bundesfinanzministerium.de

Bis wann muss die Erklärung abgegeben werden?

  • Steuererklärung 2025 ohne Berater: 7 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres = 31.07.2026 gesetze-im-internet.de
  • Steuererklärung 2025 mit Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein: letzter Tag Februar des zweiten Folgejahres = 28.02.2027 (Sonntag) → 01.03.2027 gesetze-im-internet.de
  • Steuererklärung 2026: 31.07.2027 ist ein Samstag → 02.08.2027 (ohne Berater); mit Berater 29.02.2028 gesetze-im-internet.de

Alle Fristen im Überblick

Nächster Schritt

Kryptosteuerkompass ist ein offenes, nichtkommerzielles Informations- und Nachschlageprojekt auf Basis amtlicher Quellen (EStG, BMF-Schreiben, BaFin, ESMA) ohne Unternehmensstruktur. Eventuelle Werbelinks sind mit * gekennzeichnet und beeinflussen weder Daten noch Darstellung. Transparenz · Methodik

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Die Inhalte sind allgemeine Sachinformationen und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Rechner liefern unverbindliche Schätzungen nach offengelegten Gesetzesformeln.