Kryptosteuerkompass

Krypto-Verluste steuerlich nutzen

Stand: · Keine Steuer- oder Anlageberatung

Auf dieser Seite (4)
  1. Verrechnung im Jahr durchspielen
  2. Die Regeln im Detail
  3. Was ist mit wertlosen Coins oder Börsenpleiten?
  4. Nächster Schritt

Das Wichtigste in Kürze

Verluste aus dem Verkauf von Kryptowerten innerhalb der Haltefrist dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden – im selben Jahr, per Rücktrag ins Vorjahr oder per Vortrag in Folgejahre. Mit Lohn oder Aktiengewinnen sind sie nicht verrechenbar. Verluste nach Ablauf der Haltefrist zählen steuerlich nicht.

Verrechnung im Jahr durchspielen

Ergebnis

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Quelle: gesetze-im-internet.de · geprüft 27.10.2026 · § 23 Abs. 3 EStG

Die Regeln im Detail

„Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden.“

VerlustartVerrechenbar mitRücktrag / Vortrag
§ 23 – Verkauf/Tausch innerhalb der HaltefristGewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäftenja, innerhalb dieser Einkunftsart
§ 22 Nr. 3 – Leistungen (Staking, Lending)Einkünften aus Leistungenja, Vorjahr/Folgejahre
Verkauf nach mehr als 1 Jahr–steuerlich unbeachtlich
Krypto-ETN/ETFKapitalerträgen (Verlustverrechnung der Bank)über Verlusttopf bzw. Veranlagung

Quellen: gesetze-im-internet.de · geprüft 27.10.2026

Was ist mit wertlosen Coins oder Börsenpleiten?

Ein steuerlich wirksamer Verlust nach § 23 setzt eine Veräußerung voraus. Bei wertlos gewordenen Token oder Guthaben auf insolventen Plattformen ist die Behandlung im Einzelfall zu klären – das BMF-Schreiben 2025 regelt diesen Fall nicht ausdrücklich. Lassen Sie sich hier steuerlich beraten.

Nächster Schritt

Kryptosteuerkompass ist ein offenes, nichtkommerzielles Informations- und Nachschlageprojekt auf Basis amtlicher Quellen (EStG, BMF-Schreiben, BaFin, ESMA) ohne Unternehmensstruktur. Eventuelle Werbelinks sind mit * gekennzeichnet und beeinflussen weder Daten noch Darstellung. Transparenz · Methodik

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Die Inhalte sind allgemeine Sachinformationen und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Rechner liefern unverbindliche Schätzungen nach offengelegten Gesetzesformeln.