DAC8 und KStTG: automatische Meldung an das Finanzamt
Stand: · Keine Steuer- oder Anlageberatung
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Das Wichtigste in Kürze
Mit DAC8 tauschen die EU-Staaten automatisch Daten über Krypto-Transaktionen aus. Deutschland setzt die Richtlinie mit dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) um. Kryptowerte-Dienstleister erfassen Daten erstmals für das Kalenderjahr 2026 und melden sie bis 31.07. des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Eckdaten des KStTG
| Punkt | Regelung | Quelle |
|---|---|---|
| Gesetz | Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) – DAC8-Umsetzung vom 22.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 352, in Kraft seit 24.12.2025 | gesetze-im-internet.de |
| Erster Meldezeitraum | Melde- und Sorgfaltspflichten erstmals für Kalenderjahr 2026 | gesetze-im-internet.de |
| Meldezeitraum | Meldezeitraum = Kalenderjahr | gesetze-im-internet.de |
| Meldefrist | Meldung der CASPs an das BZSt jährlich bis 31.07. für das Vorjahr → erste Meldung bis 31.07.2027 (für 2026) | gesetze-im-internet.de |
| Empfänger | Meldung elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) | gesetze-im-internet.de |
Was bedeutet das für Anleger?
- Ihre Transaktionen bei Anbietern in der EU werden ab 2026 dem Finanzamt bekannt – nachträgliche Korrekturen sind dann schwerer zu erklären als eine vollständige Erklärung.
- Die Meldung ersetzt nicht Ihre Steuererklärung: Gewinne und Staking-Erträge müssen Sie weiterhin selbst in der Anlage SO angeben.
- Bewahren Sie eigene Aufzeichnungen auf: Anbieter melden Transaktionen, aber nicht Ihre Haltedauer über verschiedene Wallets hinweg.
- Für Jahre vor 2026 gilt: Wer Krypto-Gewinne nicht erklärt hat, kann das über eine Berichtigung bzw. Nacherklärung nachholen – lassen Sie sich dazu steuerlich beraten.
Zeitplan
- KStTG (DAC8) in Kraftgesetze-im-internet.de
- Erster DAC8-Meldezeitraum (Kalenderjahr 2026); neuer ESt-Tarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €)gesetze-im-internet.de
- Erste DAC8/KStTG-Meldung der CASPs an das BZSt für 2026 (31.07.2027 = Samstag)gesetze-im-internet.de