Kryptosteuerkompass

DAC8 und KStTG: automatische Meldung an das Finanzamt

Stand: · Keine Steuer- oder Anlageberatung

Auf dieser Seite (4)
  1. Eckdaten des KStTG
  2. Was bedeutet das für Anleger?
  3. Zeitplan
  4. Nächster Schritt

Das Wichtigste in Kürze

Mit DAC8 tauschen die EU-Staaten automatisch Daten über Krypto-Transaktionen aus. Deutschland setzt die Richtlinie mit dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) um. Kryptowerte-Dienstleister erfassen Daten erstmals für das Kalenderjahr 2026 und melden sie bis 31.07. des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Eckdaten des KStTG

PunktRegelungQuelle
GesetzKryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) – DAC8-Umsetzung vom 22.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 352, in Kraft seit 24.12.2025gesetze-im-internet.de
Erster MeldezeitraumMelde- und Sorgfaltspflichten erstmals für Kalenderjahr 2026gesetze-im-internet.de
MeldezeitraumMeldezeitraum = Kalenderjahrgesetze-im-internet.de
MeldefristMeldung der CASPs an das BZSt jährlich bis 31.07. für das Vorjahr → erste Meldung bis 31.07.2027 (für 2026)gesetze-im-internet.de
EmpfängerMeldung elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)gesetze-im-internet.de

Was bedeutet das für Anleger?

  • Ihre Transaktionen bei Anbietern in der EU werden ab 2026 dem Finanzamt bekannt – nachträgliche Korrekturen sind dann schwerer zu erklären als eine vollständige Erklärung.
  • Die Meldung ersetzt nicht Ihre Steuererklärung: Gewinne und Staking-Erträge müssen Sie weiterhin selbst in der Anlage SO angeben.
  • Bewahren Sie eigene Aufzeichnungen auf: Anbieter melden Transaktionen, aber nicht Ihre Haltedauer über verschiedene Wallets hinweg.
  • Für Jahre vor 2026 gilt: Wer Krypto-Gewinne nicht erklärt hat, kann das über eine Berichtigung bzw. Nacherklärung nachholen – lassen Sie sich dazu steuerlich beraten.

Zeitplan

  1. KStTG (DAC8) in Kraftgesetze-im-internet.de
  2. Erster DAC8-Meldezeitraum (Kalenderjahr 2026); neuer ESt-Tarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €)gesetze-im-internet.de
  3. Erste DAC8/KStTG-Meldung der CASPs an das BZSt für 2026 (31.07.2027 = Samstag)gesetze-im-internet.de

Nächster Schritt

Kryptosteuerkompass ist ein offenes, nichtkommerzielles Informations- und Nachschlageprojekt auf Basis amtlicher Quellen (EStG, BMF-Schreiben, BaFin, ESMA) ohne Unternehmensstruktur. Eventuelle Werbelinks sind mit * gekennzeichnet und beeinflussen weder Daten noch Darstellung. Transparenz · Methodik

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Die Inhalte sind allgemeine Sachinformationen und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Rechner liefern unverbindliche Schätzungen nach offengelegten Gesetzesformeln.