Freigrenze für Krypto-Gewinne: 1.000 € im Jahr
Stand: · Keine Steuer- oder Anlageberatung
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Das Wichtigste in Kürze
Liegt Ihr Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften in einem Kalenderjahr unter 1.000 €, bleibt er komplett steuerfrei. Erreicht er 1.000 €, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der Teil darüber. Für Staking und Lending gilt eine eigene Freigrenze von 256 €.
Liege ich unter der Freigrenze?
Ergebnis
–
Quelle: gesetze-im-internet.de · geprüft 27.10.2026 · § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG
Freigrenze im Diagramm
Als Tabelle anzeigen
| Jahresgewinn | Steuerpflichtig (Freigrenze) | Zum Vergleich: Freibetrag |
|---|---|---|
| 500 € | 0 € | 0 € |
| 999 € | 0 € | 0 € |
| 1.000 € | 1.000 € | 0 € |
| 1.500 € | 1.500 € | 500 € |
| 2.000 € | 2.000 € | 1.000 € |
Was genau gilt?
„Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1 000 Euro betragen hat.“
- Pro Person und Jahr: Die Grenze gilt je steuerpflichtiger Person und Kalenderjahr.
- Gesamtgewinn: Gewinne und Verluste aller privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres werden saldiert – auch aus anderen Wirtschaftsgütern.
- Nur innerhalb der Haltefrist: Verkäufe nach mehr als 1 Jahr zählen gar nicht mit.
- Keine Übertragung: Nicht genutzte Freigrenze verfällt am Jahresende.
Zwei Freigrenzen nebeneinander
| § 23 EStG – Veräußerungen | § 22 Nr. 3 EStG – Leistungen | |
|---|---|---|
| Betrifft | Verkauf, Tausch, Bezahlen innerhalb der Haltefrist | Staking, Lending, Mining (privat), Airdrops gegen Leistung |
| Freigrenze | 1.000 € | 256 € |
| Verluste | nur mit § 23-Gewinnen, Rück-/Vortrag | nur mit Leistungen, Vorjahr/Folgejahre |
Quellen: gesetze-im-internet.de · geprüft 27.10.2026
Häufige Fragen
Gilt die Freigrenze pro Coin oder für alles zusammen?
Für alles zusammen: Maßgeblich ist der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres (§ 23 Abs. 3 EStG) – also auch aus anderen Wirtschaftsgütern.
Bekommen Ehepaare die doppelte Freigrenze?
Bei Zusammenveranlagung wird die Freigrenze für jeden Ehegatten getrennt auf dessen eigene Gewinne angewendet. Eine Übertragung zwischen den Partnern ist nicht vorgesehen.
Muss ich Gewinne unter 1.000 € angeben?
Ja, Veräußerungsgeschäfte gehören in die Anlage SO, auch wenn sie wegen der Freigrenze steuerfrei bleiben. Das Finanzamt prüft die Grenze anhand Ihrer Angaben.