Kryptosteuerkompass

Freigrenze für Krypto-Gewinne: 1.000 € im Jahr

Stand: · Keine Steuer- oder Anlageberatung

Auf dieser Seite (6)
  1. Liege ich unter der Freigrenze?
  2. Freigrenze im Diagramm
  3. Was genau gilt?
  4. Zwei Freigrenzen nebeneinander
  5. Häufige Fragen
  6. Nächster Schritt

Das Wichtigste in Kürze

Liegt Ihr Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften in einem Kalenderjahr unter 1.000 €, bleibt er komplett steuerfrei. Erreicht er 1.000 €, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der Teil darüber. Für Staking und Lending gilt eine eigene Freigrenze von 256 €.

Liege ich unter der Freigrenze?

Ergebnis

–

Quelle: gesetze-im-internet.de · geprüft 27.10.2026 · § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG

Freigrenze im Diagramm

0 €500 €1.000 €1.500 €2.000 €0 €500 €1.000 €1.500 €2.000 €ab 1.000 €: voller Gewinn steuerpflichtigzum Vergleich: Freibetrag
Blaue Linie: steuerpflichtiger Betrag bei der Freigrenze von 1.000 €. Graue Linie: wie es bei einem Freibetrag wäre. Eigene Darstellung nach § 23 Abs. 3 EStG.
Als Tabelle anzeigen
JahresgewinnSteuerpflichtig (Freigrenze)Zum Vergleich: Freibetrag
500 €0 €0 €
999 €0 €0 €
1.000 €1.000 €0 €
1.500 €1.500 €500 €
2.000 €2.000 €1.000 €

Was genau gilt?

„Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1 000 Euro betragen hat.“

  • Pro Person und Jahr: Die Grenze gilt je steuerpflichtiger Person und Kalenderjahr.
  • Gesamtgewinn: Gewinne und Verluste aller privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres werden saldiert – auch aus anderen Wirtschaftsgütern.
  • Nur innerhalb der Haltefrist: Verkäufe nach mehr als 1 Jahr zählen gar nicht mit.
  • Keine Übertragung: Nicht genutzte Freigrenze verfällt am Jahresende.

Zwei Freigrenzen nebeneinander

§ 23 EStG – Veräußerungen§ 22 Nr. 3 EStG – Leistungen
BetrifftVerkauf, Tausch, Bezahlen innerhalb der HaltefristStaking, Lending, Mining (privat), Airdrops gegen Leistung
Freigrenze1.000 €256 €
Verlustenur mit § 23-Gewinnen, Rück-/Vortragnur mit Leistungen, Vorjahr/Folgejahre

Quellen: gesetze-im-internet.de · geprüft 27.10.2026

Häufige Fragen

Gilt die Freigrenze pro Coin oder für alles zusammen?
Für alles zusammen: Maßgeblich ist der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres (§ 23 Abs. 3 EStG) – also auch aus anderen Wirtschaftsgütern.
Bekommen Ehepaare die doppelte Freigrenze?
Bei Zusammenveranlagung wird die Freigrenze für jeden Ehegatten getrennt auf dessen eigene Gewinne angewendet. Eine Übertragung zwischen den Partnern ist nicht vorgesehen.
Muss ich Gewinne unter 1.000 € angeben?
Ja, Veräußerungsgeschäfte gehören in die Anlage SO, auch wenn sie wegen der Freigrenze steuerfrei bleiben. Das Finanzamt prüft die Grenze anhand Ihrer Angaben.

Nächster Schritt

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Die Inhalte sind allgemeine Sachinformationen und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Rechner liefern unverbindliche Schätzungen nach offengelegten Gesetzesformeln.