Krypto-Anbieter prüfen: MiCA-Erlaubnis und Warnlisten
Stand: · Keine Steuer- oder Anlageberatung
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Das Wichtigste in Kürze
Krypto-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis angeboten werden – seit dem Ende der MiCAR-Übergangsfristen gilt das ohne Ausnahme. Geben Sie Name oder Website ein: Wir durchsuchen das ESMA-Register der MiCA-Zulassungen, offizielle Warnlisten von BaFin und weiteren Aufsichtsbehörden sowie unsere Faktenchecks. Die Suche läuft vollständig in Ihrem Browser.
Anbieter suchen
Wie Sie das Ergebnis lesen
| Ergebnis | Bedeutung |
|---|---|
| Zugelassen (MiCA, Behörde, Datum) | Das Unternehmen steht im ESMA-Register der Kryptowerte-Dienstleister. Wir zeigen, ob die Erlaubnis für Deutschland gilt (Sitz in Deutschland oder EU-Pass). Prüfen Sie, ob die Website wirklich zu diesem Unternehmen gehört. |
| Erscheint in offiziellen Warnungen (Behörde, Datum, Link) | Eine Aufsichtsbehörde hat vor dem Namen oder der Website gewarnt. Lesen Sie die Originalmeldung – oft geht es um nachgeahmte Websites bekannter Firmen. |
| In den geprüften Registern nicht gefunden | Das bedeutet nicht, dass der Anbieter unbedenklich ist. Neue Betrugsseiten tauchen oft erst Wochen später in Warnlisten auf. |
Welche Daten durchsucht werden
- ESMA-Interimsregister der MiCA-Kryptowerte-Dienstleister (CASP): 117 Einträge mit Sitz in Deutschland, 308 insgesamt mit Erlaubnis für Deutschland; Registerstand 20.10.2026. esma.europa.eu
- ESMA-Liste nicht konformer Anbieter (NCASP), u. a. von der Consob gemeldet.
- BaFin-Warnungen vor unerlaubten Geschäften und Identitätsmissbrauch sowie Warnungen weiterer Aufsichtsbehörden aus der IOSCO-Datenbank I-SCAN (z. B. FCA, AMF, FMA Neuseeland) und krypto-bezogene Warnungen von CNMV und Consob. Insgesamt 21.576 Einträge im Ausgangsdatensatz.
- Faktenchecks dieses Handbuchs: Status in Deutschland für bekannte Börsen, Broker und Apps.
Stand der Daten: 27.10.2026. Register und Warnlisten ändern sich täglich – im Zweifel gilt die Originalquelle.
Direkt bei den Behörden nachsehen
- BaFin-UnternehmensdatenbankFeld 'Unternehmen' (Name) oder BaFin-ID/BAK-Nr./Reg-Nr. eingeben; Kategorie 'Kryptowerte-Dienstleister' bzw. 'MiCAR Emittenten' oder 'Kryptoverwahrer (BA)' wählen; Detailseite zeigt Erlaubnisse/Zulassungen mit Datum. Für EU-Passport-Anbieter Kategorie 'Grenzüberschreitende Dienstleister' bzw. ESMA-Register prüfen.
- BaFin: Warnungen und Verbrauchermitteilungen
- ESMA: MiCA-Interimsregister der Kryptowerte-Dienstleister (CSV)
Checkliste der Aufsichtsbehörden
- Name und Domain in den Warnlisten der Aufsichtsbehörden suchen (CNMV, BaFin, Consob, I-SCAN). cnmv.es
- Fehlen auf schwarzen Listen ≠ Sicherheit. esma.europa.eu
- Rechtsträger, Impressum/aviso legal und Adresse abgleichen; Vorsicht vor Klonen mit minimal verändertem Namen oder E-Mail. bafin.de
- Das Unternehmen über die offiziellen Kontaktdaten kontaktieren, um einen Klon auszuschließen. bafin.de
- Einzahlungen nur auf ein Konto bzw. eine Wallet der Plattform selbst; Überweisungen an „Privatpersonen“ und auf ausländische Konten sind ein Warnsignal. bafin.de
- Druck, „sofort zu entscheiden“ – ein Warnsignal. cnmv.es
- Unternehmen außerhalb der EU – weniger Schutz und schwierigere Streitbeilegung. esma.europa.eu
- Beachten Sie, dass es nach MiCA keinen Entschädigungsfonds für Anleger gibt. esma.europa.eu
- Bewertungen und Pressemitteilungen im Internet nicht blind vertrauen. bafin.de
- Wenn das Geld nicht zurückgezahlt wird – nichts mehr einzahlen. cnmv.es
Warnsignale, die keine Datenbank ersetzt
- Garantierte oder sehr hohe Renditen, „KI-Trading“ mit festen Gewinnen.
- Kontakt über Social Media, Messenger oder Dating-Apps; Druck, schnell einzuzahlen.
- Kein vollständiges Impressum, Sitz in Übersee, Website erst wenige Wochen alt.
- Auszahlung nur gegen „Steuern“, „Gebühren“ oder „Freischaltung“.
- Fernwartungs-Software (AnyDesk, TeamViewer) soll installiert werden.
Typisches Muster laut BaFin: Websites sammeln Kontaktdaten und geben sie an unerlaubte Online-Handelsplattformen weiter; kein Impressum bafin.de