Kryptosteuerkompass

Krypto-Steuern in Deutschland: die Regeln auf einen Blick

Stand: · Keine Steuer- oder Anlageberatung

Auf dieser Seite (7)
  1. Alle Regeln mit Rechtsgrundlage
  2. Welche Vorgänge sind steuerlich relevant?
  3. Beispiel: so wird gerechnet
  4. Kapitel in diesem Bereich
  5. Mit welchem Steuersatz werden Krypto-Gewinne besteuert?
  6. Häufige Fragen
  7. Nächster Schritt

Das Wichtigste in Kürze

Direkt gehaltene Kryptowerte gelten steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter“: Verkauf, Tausch oder Bezahlen mit Krypto innerhalb von 1 Jahr nach dem Kauf ist ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Bleibt der Jahresgewinn unter 1.000 €, ist er steuerfrei. Staking und Lending sind Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) mit einer Freigrenze von 256 €. Krypto-ETN unterliegen dagegen der Abgeltungsteuer.

Alle Regeln mit Rechtsgrundlage

RegelWertErläuterungRechtsgrundlage & Quelle
Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte1 JahrVerkauf nach mehr als einem Jahr ist steuerfrei.§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Freigrenze private Veräußerungsgeschäfte1.000 € pro JahrFreigrenze, kein Freibetrag: Ab Erreichen ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.§ 23 Abs. 3 EStG
Freigrenze sonstige Leistungen (Staking, Lending, Mining privat)256 € pro JahrUnter der Grenze steuerfrei, ab Erreichen voll steuerpflichtig.§ 22 Nr. 3 EStG
Verlängert Staking/Lending die Haltefrist?NeinDie 10-Jahres-Frist gilt für Kryptowerte nicht.BMF-Schreiben 06.03.2025, Rz. 63
Krypto-ETN/ETF: Abgeltungsteuer25 % + Soli 5,5 % der SteuerEffektiv 26,375 % ohne Kirchensteuer; keine Haltefrist-Befreiung.§ 32d EStG
Sparer-Pauschbetrag (nur Kapitalerträge)1.000 € / 2.000 €Ledig / zusammen veranlagt — gilt für ETN/ETF, nicht für direkt gehaltene Kryptowerte.§ 20 Abs. 9 EStG
Grundfreibetrag 202612.348 €Persönlicher Steuersatz nach Tarif 2026 (Zonenformeln).§ 32a EStG (ab VZ 2026)
VerbrauchsfolgeFiFo (vereinfachend zulässig)Walletbezogene Betrachtung.BMF-Schreiben 06.03.2025, Rz. 61
Tausch Krypto gegen KryptoVeräußerungTausch = Verkauf des alten und Kauf des neuen Kryptowerts.BMF-Schreiben 06.03.2025
Verlustverrechnungnur mit § 23-GewinnenRücktrag ins Vorjahr und Vortrag in Folgejahre innerhalb dieser Einkunftsart.§ 23 Abs. 3 EStG

Quellen: gesetze-im-internet.de, bundesfinanzministerium.de (BMF-Schreiben „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bei Kryptowerten“ vom 06.03.2025) · geprüft 27.10.2026

Welche Vorgänge sind steuerlich relevant?

VorgangEinordnungInnerhalb der HaltefristNach der Haltefrist
Kauf mit EuroAnschaffung – startet die Haltefristkein Steuerfallkein Steuerfall
Verkauf gegen EuroVeräußerung (§ 23 EStG)Gewinn steuerpflichtig, wenn Jahresgewinn ≥ 1.000 €steuerfrei
Tausch Krypto gegen KryptoVeräußerung + neue Anschaffungwie Verkaufsteuerfrei, neue Frist für den erhaltenen Coin
Bezahlen mit KryptoVeräußerungwie Verkaufsteuerfrei
Staking-, Lending-ErträgeLeistung (§ 22 Nr. 3 EStG), Wert bei Zuflusssteuerpflichtig, wenn alle Leistungen zusammen ≥ 256 €; die Rewards selbst haben eine eigene Haltefrist ab Zufluss
Transfer zwischen eigenen Walletskeine Veräußerungkein Steuerfallkein Steuerfall
Krypto-ETN/ETF verkaufenKapitalerträge (§ 20 EStG)immer Abgeltungsteuer, keine Haltefrist-Befreiung; Sparer-Pauschbetrag nutzbar

Quelle: bundesfinanzministerium.de · geprüft 27.10.2026

Beispiel: so wird gerechnet

Ihre eigenen Zahlen rechnen Sie im Krypto-Steuerrechner durch – mit beliebig vielen Käufen und Verkäufen.

Kapitel in diesem Bereich

Mit welchem Steuersatz werden Krypto-Gewinne besteuert?

Steuerpflichtige Gewinne aus § 23 und § 22 Nr. 3 EStG werden zu Ihrem übrigen zu versteuernden Einkommen addiert und mit dem persönlichen Steuersatz nach § 32a EStG besteuert. 2026 gilt ein Grundfreibetrag von 12.348 €; der Spitzensteuersatz beginnt bei 69.879 € (42 %), ab 277.826 € gilt der Reichensteuersatz (45 %).

Quelle: gesetze-im-internet.de · geprüft 27.10.2026

Häufige Fragen

Ist der Tausch von Bitcoin in Ether steuerpflichtig?
Ja. Der Tausch gilt als Veräußerung des einen und Anschaffung des anderen Kryptowerts. Innerhalb der Haltefrist entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust.
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Bei der Freigrenze (1.000 €) ist der Gewinn komplett steuerfrei, solange er darunter bleibt – wird sie erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Ein Freibetrag würde nur den übersteigenden Teil besteuern.
Wo trage ich Krypto-Gewinne ein?
In der Anlage SO der Einkommensteuererklärung: Veräußerungen im Abschnitt „Kryptowerte“, Staking- und Lending-Erträge bei den sonstigen Leistungen. Die Anleitung finden Sie unter Anlage SO.

Nächster Schritt

Kryptosteuerkompass ist ein offenes, nichtkommerzielles Informations- und Nachschlageprojekt auf Basis amtlicher Quellen (EStG, BMF-Schreiben, BaFin, ESMA) ohne Unternehmensstruktur. Eventuelle Werbelinks sind mit * gekennzeichnet und beeinflussen weder Daten noch Darstellung. Transparenz · Methodik

*Werbelink: Wenn Sie über einen solchen Link ein Konto eröffnen, kann eine Provision zur Deckung der Infrastrukturkosten anfallen. Für Sie entstehen keine Mehrkosten.

Die Inhalte sind allgemeine Sachinformationen und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Rechner liefern unverbindliche Schätzungen nach offengelegten Gesetzesformeln.