Phantom: Fakten zur Software-Wallet
Stand: · Keine Steuer- oder Anlageberatung
Auf dieser Seite (7)
Das Wichtigste in Kürze
Phantom ist eine Software-Wallet, bei der Sie die Schlüssel selbst verwahren (non-custodial). Unten finden Sie Entwickler, Lizenz, Plattformen, unterstützte Netzwerke, integrierte Swap-Funktionen und Open-Source-Status sowie 1 dokumentierte Sicherheitsvorfälle – jeweils mit Quelle.
Fakten
| Entwickler | Phantom Technologies, Inc. phantom.com |
|---|---|
| Sitz des Entwicklers | USA (San Francisco laut Sekundärquellen; in den AGB – Recht des Bundesstaats Kalifornien für Einwohner von CA) phantom.com |
| Art | Browser-Erweiterung, Mobil-App chromewebstore.google.com |
| Plattformen | Browser-Erweiterung (Chrome u. a.), iOS, Android apps.apple.com |
| Netzwerke | Solana, Ethereum, Polygon (Chrome Web Store); laut Testberichten 2026 auch Bitcoin, Base, Sui, HyperEVM, Monad – keine offizielle Liste verfügbar chromewebstore.google.com |
| Weitere Netzwerke | Solana, Bitcoin, Ordinals, Ethereum, Base, Polygon, Sui, HyperEVM, Monad coinbureau.com* |
| Schlüssel | Seed-Phrase (Geheime Wiederherstellungsphrase) coindesk.com* |
| Verwahrung | Selbstverwahrung (non-custodial) phantom.com |
| Hardware-Wallet-Anbindung | Ledger phantom.com |
| App-Sprache | 11 Sprachen laut App Store (Deutsch nicht separat ausgewiesen) phantom.com |
| Nutzer (Angabe des Anbieters) | 20+ Mio. phantom.com |
Aktuelle Hinweise
- Phantom hat Gerüchte über einen Airdrop/Token öffentlich dementiert (2024) theblock.co*
Gab es Sicherheitsvorfälle?
- 2021–2022 (Patches Jan.–Apr. 2022)Schwachstelle: Seed-Phrase konnte auf der Festplatte/im Speicher verbleiben (gemeldet von Halborn, gleiche wie bei MetaMask)[{'text': 'Phantom erfuhr im Sept. 2021 von dem Fehler und veröffentlichte Patches Jan.–Apr. 2022; keine Ausnutzung festgestellt', 'src': {'url': 'https://www.coindesk.com/tech/2022/06/15/metamask-phantom-and-other-browser-wallets-patch-security-vulnerability', 'domain': 'coindesk.com', 'secondary': True, 'official': False, 'checked': '27.10.2026'}}]coindesk.com*
Steuerliche Einordnung in Deutschland
- Transfers zwischen eigenen Wallets: Ein Übertrag von einer Börse auf Phantom (oder umgekehrt) ist keine Veräußerung nach § 23 EStG; die einjährige Haltefrist läuft weiter.
- Walletbezogenes FiFo (BMF Rz. 61): Für jede Wallet wird eine eigene Verbrauchsfolge geführt. Dokumentieren Sie Ein- und Ausgänge mit Transaktions-Hash und Anschaffungsdatum.
- Integrierter Token-Swap: Ein Tausch innerhalb der Wallet (Krypto gegen Krypto oder Stablecoin) gilt steuerlich als Veräußerung des hingegebenen Coins und Anschaffung des erhaltenen Coins (BMF-Schreiben 06.03.2025).