Kryptosteuerkompass

Haltefrist- & Freigrenze-Rechner: Countdown und Steuer nach Bundesland

Stand: · Keine Steuer- oder Anlageberatung

Auf dieser Seite (5)
  1. Interaktiver Haltefrist-, Freigrenze- & Bundesland-Rechner (2026)
  2. Kirchensteuersätze nach Bundesland (alle 16 Bundesländer)
  3. Solidaritätszuschlag & Einkommensteuertarif 2026
  4. Häufige Fragen
  5. Nächster Schritt

Das Wichtigste in Kürze

Mit diesem Rechner prüfen Sie auf den Tag genau, wann Ihre 1-jährige Haltefrist (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG) endet, wie viele Tage noch bis 0,00 € Steuer verbleiben, ob Sie unter der Freigrenze von 1.000 € (§ 23 Abs. 3 EStG) bzw. 256 € (§ 22 Nr. 3 EStG) bleiben – und wie hoch Einkommensteuer (§ 32a EStG 2026), Solidaritätszuschlag (Freigrenze 2026: 20.350 € / 40.700 €) und Kirchensteuer in Ihrem Bundesland (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen 14 Ländern) bei einem vorzeitigen Verkauf ausfallen.

Interaktiver Haltefrist-, Freigrenze- & Bundesland-Rechner (2026)

–

Steuerfrei ab (nach > 1 Jahr Haltefrist)

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Status Haltefrist / verbleibende Tage

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Steuer am gewählten Verkaufsdatum (ESt + Soli + KiSt)

–

Steuerersparnis beim Halten bis zum Fristende

Detaillierte Berechnung im Überblick

PositionVerkauf am gewählten DatumVerkauf nach Ablauf der HaltefristGesetzliche Grundlage
Haltedauer–> 365 Tage (1 Jahr + 1 Tag)§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Veräußerungsgewinn (gesamt § 23)–0,00 € (steuerfrei)§ 23 Abs. 3 EStG (Freigrenze 1.000 €)
Steuerpflichtiger § 23-Gewinn–0,00 €Freigrenze, kein Freibetrag
Leistungen (§ 22 Nr. 3: Staking/Lending)––§ 22 Nr. 3 EStG (Freigrenze 256 €)
Zusätzliche Einkommensteuer (ESt 2026)––§ 32a EStG 2026
Solidaritätszuschlag (Soli 2026)––§ 3 Abs. 3, § 4 SolzG
Kirchensteuer (NRW, 9 %)––§ 51a EStG
Gesamtsteuer auf Krypto––Effektiver Satz: –
Steuer vor Fristende: –Eingaben ändern

Kirchensteuersätze nach Bundesland (alle 16 Bundesländer)

Bei privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) und sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) bemisst sich die Kirchensteuer nach der zusätzlichen tariflichen Einkommensteuer in Ihrem Wohnsitz-Bundesland:

BundeslandKirchensteuersatzSoli-Freigrenze 2026 (Einzel / Zusammen)Rechtsgrundlage
Baden-Württemberg 8 % der ESt 20.350 € / 40.700 € § 51a EStG / KiStG d. Landes
Bayern 8 % der ESt 20.350 € / 40.700 € § 51a EStG / KiStG d. Landes
Berlin 9 % der ESt 20.350 € / 40.700 € § 51a EStG / KiStG d. Landes
Brandenburg 9 % der ESt 20.350 € / 40.700 € § 51a EStG / KiStG d. Landes
Bremen 9 % der ESt 20.350 € / 40.700 € § 51a EStG / KiStG d. Landes
Hamburg 9 % der ESt 20.350 € / 40.700 € § 51a EStG / KiStG d. Landes
Hessen 9 % der ESt 20.350 € / 40.700 € § 51a EStG / KiStG d. Landes
Mecklenburg-Vorpommern 9 % der ESt 20.350 € / 40.700 € § 51a EStG / KiStG d. Landes
Niedersachsen 9 % der ESt 20.350 € / 40.700 € § 51a EStG / KiStG d. Landes
Nordrhein-Westfalen 9 % der ESt 20.350 € / 40.700 € § 51a EStG / KiStG d. Landes
Rheinland-Pfalz 9 % der ESt 20.350 € / 40.700 € § 51a EStG / KiStG d. Landes
Saarland 9 % der ESt 20.350 € / 40.700 € § 51a EStG / KiStG d. Landes
Sachsen 9 % der ESt 20.350 € / 40.700 € § 51a EStG / KiStG d. Landes
Sachsen-Anhalt 9 % der ESt 20.350 € / 40.700 € § 51a EStG / KiStG d. Landes
Schleswig-Holstein 9 % der ESt 20.350 € / 40.700 € § 51a EStG / KiStG d. Landes
Thüringen 9 % der ESt 20.350 € / 40.700 € § 51a EStG / KiStG d. Landes

Quelle: gesetze-im-internet.de · geprüft 27.10.2026 · Kirchensteuersätze der 16 Bundesländer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen 14 Ländern

Solidaritätszuschlag & Einkommensteuertarif 2026

Kennzahl (Veranlagungszeitraum 2026)Gesetzlicher WertFundstelle
Grundfreibetrag Einkommensteuer 202612.348 €§ 32a EStG (ab VZ 2026) gesetze-im-internet.de
Freigrenze private Veräußerungsgeschäfte1.000 € pro Kalenderjahr§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG gesetze-im-internet.de
Freigrenze sonstige Leistungen (Staking/Lending)256 € pro Kalenderjahr§ 22 Nr. 3 Satz 2 EStG gesetze-im-internet.de
Soli-Freigrenze 2026 (tarifliche ESt, Einzelveranlagung)20.350 €§ 3 Abs. 3 SolzG gesetze-im-internet.de
Soli-Freigrenze 2026 (tarifliche ESt, Zusammenveranlagung)40.700 €§ 3 Abs. 3 SolzG gesetze-im-internet.de
Soli-Milderungszone / regulärer Satzmax. 11,9 % des Überstiegs / 5,5 %§ 4 SolzG gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Wann genau beginnt und endet die 1-jährige Haltefrist nach § 23 EStG?
Die Frist beginnt am Tag nach der Anschaffung und dauert ein volles Jahr (§ 108 AO i. V. m. §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB). Kaufen Sie beispielsweise am 15.03.2025, endet die einjährige Frist mit Ablauf des 15.03.2026 – ab dem 16.03.2026 ist die Veräußerung komplett steuerfrei.
Welcher Kirchensteuersatz gilt in meinem Bundesland?
Nach § 51a EStG i. V. m. den Kirchensteuergesetzen der Länder beträgt der Kirchensteuersatz 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9 % in den übrigen 14 Bundesländern. Ohne Kirchenmitgliedschaft fällt keine Kirchensteuer (0 %) an.
Ab wann fällt 2026 Solidaritätszuschlag auf Krypto-Gewinne an?
Nach § 3 Abs. 3 SolzG (Tarif 2026) fällt Solidaritätszuschlag erst an, wenn Ihre gesamte tarifliche Einkommensteuer über der Freigrenze von 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung) liegt. Darüber greift zunächst die Milderungszone (maximal 11,9 % des übersteigenden Betrags) bis zum regulären Satz von 5,5 %.

Nächster Schritt

Kryptosteuerkompass ist ein offenes, nichtkommerzielles Informations- und Nachschlageprojekt auf Basis amtlicher Quellen (EStG, BMF-Schreiben, BaFin, ESMA) ohne Unternehmensstruktur. Eventuelle Werbelinks sind mit * gekennzeichnet und beeinflussen weder Daten noch Darstellung. Transparenz · Methodik

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Die Inhalte sind allgemeine Sachinformationen und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Rechner liefern unverbindliche Schätzungen nach offengelegten Gesetzesformeln.