Kryptosteuerkompass

EURI: MiCA-Stablecoin im Faktencheck

Stand: · Keine Steuer- oder Anlageberatung

Auf dieser Seite (4)
  1. Fakten zum Token
  2. Wie wird EURI besteuert?
  3. Weitere zugelassene E-Geld-Token (MiCA EMT)
  4. Nächster Schritt

Das Wichtigste in Kürze

EURI ist im ESMA-Register als E-Geld-Token (EMT) mit Whitepaper eingetragen. Emittent ist Banking Circle S.A., beaufsichtigt von CSSF (LU). E-Geld-Token sind an eine Währung gekoppelt; der Emittent muss sie zum Nennwert zurücktauschen. Steuerlich ist der Tausch eines Kryptowerts in EURI eine Veräußerung.

Fakten zum Token

Token-BezeichnungEURI esma.europa.eu
Zugelassener EmittentBanking Circle S.A. esma.europa.eu
Zuständige Aufsichtsbehörde (NCA)CSSF (LU) esma.europa.eu
Herkunftsmitgliedstaat (EWR)LU esma.europa.eu
MiCAR-KategorieE-Geld-Token (EMT) gemäß Titel IV MiCAR (Art. 48 ff. VO (EU) 2023/1114) esma.europa.eu
Referenzwährung (Peg)Euro (EUR) esma.europa.eu
ESMA-RegisterstatusMit notifiziertem Whitepaper im ESMA-Interimsregister eingetragen esma.europa.eu
Datum der Whitepaper-Meldung28.08.2024 esma.europa.eu
Rücktauschrecht nach MiCARAnspruch auf jederzeitigen Rücktausch zum Nennwert gegen den Emittenten (Art. 49 MiCAR) publications.europa.eu
Zinsverbot unter MiCARKeine Verzinsung durch Emittenten oder Kryptowerte-Dienstleister zulässig (Art. 50 MiCAR) publications.europa.eu
Steuerliche Einordnung in DeutschlandPrivates Wirtschaftsgut nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Tausch = Veräußerung; 1 Jahr Haltefrist; 1.000 € Freigrenze) bundesfinanzministerium.de
Veröffentlichtes MiCA-Whitepapereurite.com esma.europa.eu
Produktseite des Emittenteneurite.com eurite.com

Quelle: esma.europa.eu · geprüft 27.10.2026 · ESMA-Interimsregister (EMT-Whitepaper)

Wie wird EURI besteuert?

  • Tausch Krypto → EURI: Veräußerung des abgegebenen Kryptowerts (innerhalb von 1 Jahr steuerpflichtig, Freigrenze 1.000 €).
  • Für EURI selbst beginnt ab dem Tausch eine eigene Haltefrist.
  • Zinsen oder Rewards auf EURI sind Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG (Freigrenze 256 €).

Quelle: bundesfinanzministerium.de · geprüft 27.10.2026

Weitere zugelassene E-Geld-Token (MiCA EMT)

Nächster Schritt

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