Kryptosteuerkompass

Bitstamp Steuern: Kryptowerte richtig in der Steuererklärung angeben

Stand: · Keine Steuer- oder Anlageberatung

Auf dieser Seite (4)
  1. Bitstamp: Rechtsträger, Sitz & steuerlich relevante Fakten
  2. CSV/API-Import in Steuer-Tools (Blockpit, CoinTracking, Koinly & Co.)
  3. Schritt für Schritt: Bitstamp in der Steuererklärung
  4. Nächster Schritt

Das Wichtigste in Kürze

Gewinne aus direkt gehaltenen Kryptowerten bei Bitstamp innerhalb von 1 Jahr gehören in die Anlage SO (§ 23 EStG, Freigrenze 1.000 €), Staking- und Lending-Erträge als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG, Freigrenze 256 €). Einen eigenen Steuerreport für Deutschland bietet der Anbieter nicht an. Ab 2026 gilt die Meldepflicht nach DAC8 / KStTG.

Bitstamp: Rechtsträger, Sitz & steuerlich relevante Fakten

Status in DeutschlandMiCA-Erlaubnis
Aufsichtsstatus in DeutschlandMiCA-Erlaubnis von Bitstamp Europe S.A. (Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), 15.05.2025), gültig für Deutschland. esma.europa.eu
Rechtsträger im ESMA-RegisterBitstamp Europe S.A. (LEI: 549300XIBGTJ0PLIEO72) – Herkunftsstaat LU, Aufsicht: Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), gemeldet seit 15.05.2025 esma.europa.eu
UnternehmensgruppeRobinhood (Bitstamp by Robinhood) bitstamp.net
Offizielle Websitebitstamp.net esma.europa.eu
Steuerformular in DeutschlandAnlage SO (private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, 1 Jahr Haltefrist, 1.000 € Freigrenze; Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG, 256 € Freigrenze)abgeleitet aus Registersitz und BMF-Schreiben bzw. EU-Recht gesetze-im-internet.de
Transfer auf eigene WalletMöglich – reiner Übertrag auf eigene Wallet ist keine Veräußerung (Anschaffungsdaten per FiFo mitführen) bitstamp.net
Staking verfügbarja (Erträge nach § 22 Nr. 3 EStG, Freigrenze 256 €/Jahr; keine 10-Jahres-Haltefrist)
Steuerreport für Deutschlandnicht separat veröffentlicht – Transaktionshistorie (CSV/Kontoauszug) exportieren
Erweiterte Mitwirkungspflicht (§ 90 Abs. 2 AO)ja – Auslandsbezug: Transaktionshistorie und CSV-Belege regelmäßig lokal sichern (BMF Rz. 89)abgeleitet aus Registersitz und BMF-Schreiben bzw. EU-Recht bundesfinanzministerium.de
DAC8 / KStTG-Meldung an das BZStMeldepflicht für EU-Kunden nach DAC8 / KStTG ab Kalenderjahr 2026 (erste Meldung bis 31.07.2027)abgeleitet aus Registersitz und BMF-Schreiben bzw. EU-Recht taxation-customs.ec.europa.eu

CSV/API-Import in Steuer-Tools (Blockpit, CoinTracking, Koinly & Co.)

ToolImport unterstütztAPICSVQuelle
BlockpitjaNicht veröffentlichtNicht veröffentlichtblockpit.io*
CoinTrackingjaNicht veröffentlichtjacointracking.info*
KoinlyjaNicht veröffentlichtNicht veröffentlichtkoinly.io*
Coinpandajajajacoinpanda.io*
DivlyjaNicht veröffentlichtNicht veröffentlichtdivly.com*
SummneinNicht veröffentlichtNicht veröffentlicht

Integrationsseiten der Tool-Anbieter (Sekundärquellen) · geprüft 27.10.2026 · Steuer-Tools vergleichen

Schritt für Schritt: Bitstamp in der Steuererklärung

  1. Transaktionshistorie exportieren

    Laden Sie bei Bitstamp die vollständige Historie aller Käufe, Verkäufe, Tausche, Ein- und Auszahlungen und Rewards für das Steuerjahr herunter (CSV/PDF).

  2. Verkäufe der Haltefrist zuordnen

    Ordnen Sie jeden Verkauf per FiFo den Käufen zu – mit dem Haltefrist- & Freigrenze-Rechner, dem FiFo-Steuerrechner oder einem Steuer-Tool. Nach mehr als 1 Jahr ist der Gewinn bei echten Kryptowerten steuerfrei.

  3. Staking- und Lending-Erträge summieren

    Wert bei Zufluss in Euro (BMF-Schreiben Rz. 48–50); unter 256 € im Jahr (alle Leistungen zusammen) steuerfrei.

  4. In Anlage SO eintragen

    Echte Kryptowerte im Abschnitt „Andere Wirtschaftsgüter“ der Anlage SO, Staking/Lending bei „Leistungen“.

  5. Nachweise aufbewahren

    Exporte, Screenshots und Wallet-Adressen bei Transfers aufheben; bei ausländischen Plattformen gilt eine erweiterte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO (BMF Rz. 89).

Quellen: bundesfinanzministerium.de · gesetze-im-internet.de · geprüft 27.10.2026

Faktencheck: Ist Bitstamp seriös?

Nächster Schritt

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Die Inhalte sind allgemeine Sachinformationen und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Rechner liefern unverbindliche Schätzungen nach offengelegten Gesetzesformeln.