Bitstack Steuern: Kryptowerte richtig in der Steuererklärung angeben
Stand: · Keine Steuer- oder Anlageberatung
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Das Wichtigste in Kürze
Gewinne aus direkt gehaltenen Kryptowerten bei Bitstack innerhalb von 1 Jahr gehören in die Anlage SO (§ 23 EStG, Freigrenze 1.000 €), Staking- und Lending-Erträge als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG, Freigrenze 256 €). Einen eigenen Steuerreport für Deutschland bietet der Anbieter nicht an. Ab 2026 gilt die Meldepflicht nach DAC8 / KStTG.
Bitstack: Rechtsträger, Sitz & steuerlich relevante Fakten
| Status in Deutschland | MiCA-Erlaubnis |
|---|---|
| Aufsichtsstatus in Deutschland | MiCA-Erlaubnis von BITSTACK DIGITAL ASSETS SAS (Autorité des Marchés Financiers (AMF), 30.06.2025), gültig für Deutschland. esma.europa.eu |
| Rechtsträger im ESMA-Register | BITSTACK DIGITAL ASSETS SAS (LEI: 894500RKZ3TVTPIF7V84) – Herkunftsstaat FR, Aufsicht: Autorité des Marchés Financiers (AMF), gemeldet seit 30.06.2025 esma.europa.eu |
| Sitz des Anbieters / der Gruppe | FR esma.europa.eu |
| Offizielle Website | bitstack-app.com esma.europa.eu |
| Steuerformular in Deutschland | Anlage SO (private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, 1 Jahr Haltefrist, 1.000 € Freigrenze; Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG, 256 € Freigrenze)abgeleitet aus Registersitz und BMF-Schreiben bzw. EU-Recht gesetze-im-internet.de |
| Transfer auf eigene Wallet | Möglich – reiner Übertrag auf eigene Wallet ist keine Veräußerung (Anschaffungsdaten per FiFo mitführen) bitstack-app.com |
| Krypto-Sparplan | ja (jede Sparplanausführung startet eine eigene 1-Jahres-Haltefrist) |
| Staking verfügbar | nein |
| Krypto-Karte verfügbar | ja (Zahlung mit Kryptowerten gilt steuerlich als Veräußerung nach § 23 EStG) |
| Steuerreport für Deutschland | nicht separat veröffentlicht – Transaktionshistorie (CSV/Kontoauszug) exportieren |
| Erweiterte Mitwirkungspflicht (§ 90 Abs. 2 AO) | ja – Auslandsbezug: Transaktionshistorie und CSV-Belege regelmäßig lokal sichern (BMF Rz. 89)abgeleitet aus Registersitz und BMF-Schreiben bzw. EU-Recht bundesfinanzministerium.de |
| DAC8 / KStTG-Meldung an das BZSt | Meldepflicht für EU-Kunden nach DAC8 / KStTG ab Kalenderjahr 2026 (erste Meldung bis 31.07.2027)abgeleitet aus Registersitz und BMF-Schreiben bzw. EU-Recht taxation-customs.ec.europa.eu |
CSV/API-Import in Steuer-Tools (Blockpit, CoinTracking, Koinly & Co.)
| Tool | Import unterstützt | API | CSV | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Blockpit | nein | Nicht veröffentlicht | Nicht veröffentlicht | |
| CoinTracking | ja | Nicht veröffentlicht | Nicht veröffentlicht | cointracking.info* |
| Koinly | ja | Nicht veröffentlicht | Nicht veröffentlicht | koinly.io* |
| Coinpanda | nein | Nicht veröffentlicht | Nicht veröffentlicht | |
| Divly | ja | Nicht veröffentlicht | Nicht veröffentlicht | divly.com* |
| Summ | nein | Nicht veröffentlicht | Nicht veröffentlicht |
Integrationsseiten der Tool-Anbieter (Sekundärquellen) · geprüft 27.10.2026 · Steuer-Tools vergleichen
Schritt für Schritt: Bitstack in der Steuererklärung
Transaktionshistorie exportieren
Laden Sie bei Bitstack die vollständige Historie aller Käufe, Verkäufe, Tausche, Ein- und Auszahlungen und Rewards für das Steuerjahr herunter (CSV/PDF).
Verkäufe der Haltefrist zuordnen
Ordnen Sie jeden Verkauf per FiFo den Käufen zu – mit dem Haltefrist- & Freigrenze-Rechner, dem FiFo-Steuerrechner oder einem Steuer-Tool. Nach mehr als 1 Jahr ist der Gewinn bei echten Kryptowerten steuerfrei.
Staking- und Lending-Erträge summieren
Wert bei Zufluss in Euro (BMF-Schreiben Rz. 48–50); unter 256 € im Jahr (alle Leistungen zusammen) steuerfrei.
In Anlage SO eintragen
Echte Kryptowerte im Abschnitt „Andere Wirtschaftsgüter“ der Anlage SO, Staking/Lending bei „Leistungen“.
Nachweise aufbewahren
Exporte, Screenshots und Wallet-Adressen bei Transfers aufheben; bei ausländischen Plattformen gilt eine erweiterte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO (BMF Rz. 89).
Quellen: bundesfinanzministerium.de · gesetze-im-internet.de · geprüft 27.10.2026
Faktencheck: Ist Bitstack seriös?